Appell der Heimkinder an die Moral der Aktionäre? vom 14.07.2012

Öffentlicher Beschwerdebrief an den Bundespräsidenten / vom 26.04.2012

wegen des Aushebelns der Demokratie in Deutschland

zur Kopie an den Bundestag, der Presse und über 600 Basisbüros der Parteien


Sehr geehrter Herr Bundespräsident, werte Damen und Herren.

Es gab kürzlich politische Entscheidungen in Sachen der Opfer von Menschenrechtsverletzungen, die Minderjährige in Kinder- und Jugendheimen in beiden Hälften Deutschlands über sich ergehen lassen mussten, weil der Staat hier seiner Aufsichtspflicht über Schutzbefohlene nicht nachkam.

In dieser Angelegenheit wurde hierfür der Staatsrechtswissenschaftler Prof. Schruth als sogenannter Ombudsmann vom Bundestag beauftragt, ein umfassendes Bild vom Istzustand der Opferproblematik in einer Expertise auszuarbeiten, damit sich besagter Bundestag mit seinen Ausschüssen und das Bundesfamilienministerium hierzu ein Informations- Backgroundwissen aneignen kann, um aus den so gewonnenen Informationen politische Entscheidungen treffen zu können.

Die Opfer gingen eigentlich davon aus, dass für die dafür benötigten Werkstattgespräche der Arbeitskreise bzw. Runden Tische Opfer gleichberechtigt einbezogen werden, die für die Teilnahme zu solchen Gesprächen die Legitimation von ihren Opfervereinen erhielten. Nur so glaubten die Opfer, könne ein demokratisch geformtes Meinungsbild entstehen, welches den demokratisch gewählten Volksvertretern als umfängliche Information für die politische Entscheidungsfindung so anvertraut werden kann, dass diese mit gutem Gewissen ihre Entscheidungen daraus verantworten können.

In dieser Annahme wurden die Opfer maßlos enttäuscht. Weder wurde für ein gleiches Kräfteverhältnis zwischen Opfervereinen gesorgt, noch das Gleichverhältnis zwischen Bundesländern gewahrt, noch gab es überhaupt Legitimationsbedingungen. Opfer wurden hingegen nur nach Prominentenstatus geladen bzw. von Bürgerbüros ohne Auswahlverfahren wahllos delegiert. Es entstand so ein bunter nichtlegitimierter Opferbund, der zufälligerweise zu 90% aus bereits rehabilitierten Torgauer Opfern bestand.

Da hier ein Interessenkonflikt pro Torgau zu drohen schien, protestierten die Nicht-Torgauer-Opfer und forderten die Teilnahme von Vertretern des einzigsten Opfervereins für ehemals Minderjähriger Opfer - von staatlicher oder behördlicher Gewaltdelikte/politischer Willkür. Hierfür wurden zum zweiten Werkstattgespräch der Vorsitzende Herr Lutz Adler und der Beiratsvorsitzende Robby Basler des DEMO- Landesvereins Hessen e. V. vom Veranstalter eingeladen.

Erschüttert mussten die Herren gleich nach wenigen Minuten feststellen, dass sie per Handzeichen aus die Gespräche ausgeschlossen werden. Gleiches wiederfuhr am nächsten Morgen dem Nicht-Torgauer-Gesprächsmitglied Norda Krauel.

Die Meinungsvielfalt wurde hier soweit unterdrückt, dass es nur zu einem einseitigem Ergebnis kommen konnte, dass nur jenen Kräften diente, die eine echte Entschädigung für die Opfer verhindern wollen. Dies wirkte sich in die Entscheidung so aus, dass nun die Opfer wie Sozialhilfeempfänger Sachleistungen zur Lebenshilfe aus einen Hilfsfonds beantragen dürfen, also keine Entschädigung erhalten.

Die internationale Geschichte der Politik zeigte nicht nur einmal politische Intrigen auf, die sich gegen das eigene Volk und seinen Menschenrechten richtete. Da in zahlreichen Schreiben die Regierung, der Bundestag, die Ausschüsse, das Justizministerium und das Bundesfamilienministerium aufgefordert waren hier anders zu Handeln, sind die Opfervertretungen sehr wachsam und protestieren demzufolge auf das Schärfste.

Die Opfervertretungen sehen hierin ein Verstoß gegen das verfassungsrechtlich gesicherte Recht auf Demokratie. Denn wenn der Bundestag einen externen Experten damit beauftragt, für demokratisch gewählte Volksvertreter ein Meinungsbild zu schaffen, sollten die Bürger Deutschlands darauf vertrauen können, dass diese Meinungsfindung unter demokratischen Gesichtspunkten und den demokratischen Gepflogenheiten stattfindet, um hier die Volksvertreter nicht parteiisch einseitig zu beraten.

Parteiisch einseitig und undemokratisch beraten zu werden, eröffnet keine Weitsicht und schränkt die politische Entscheidungsrichtung ein. Auf diese Art beratene Volksvertreter, deren Entscheidungen so vorprogrammierbar wären, kann das deutsche Volk im guten Glauben an die Demokratie verzichten.

Der Volksvertreter muss sich auf die Informationen von extern beauftragten Experten des Bundestages darauf verlassen können, dass diese Informationen dem Istzustand entsprechen. Nur so kann das fehlende Fachwissen und Sachverstand der Volksvertreter kompensiert werden, um ihn politisch Handlungsfähig zu halten.

Doch wenn es so ist, wie im Fall der DEMO- Vereinsmitglieder, die aus dem Meinungsbild ausgeschlossen werden nur weil ihre politische oder rechtliche Ansicht eine Andere ist, dann ist die Demokratie in größter Gefahr, ausgehebelt zu werden.

Erwartet uns wohlmöglich bald im Bundestag das Ausschließen andersdenkender Parteien? Sollen die Grünen den Saal verlassen, weil die CDU die Autobahn bauen möchte?

Entschuldigung, das Bild der Opferverbände über die Demokratie ist ein anderes.

Sie, sehr geehrter Herr Bundespräsident, wissen auf Grund ihrer damaligen Beauftragung über die Stasiunterlagen, über die Vorgänge in den Jugendwerkhöfen und Spezialkinderheimen bestens bescheid. Sie wissen, wie sehr diese Opfer auf ihre Entschädigung warten. Sie wissen der Menschenrechtsverbrechen Bildungsvorenthaltung, Freiheitsberaubung, seelische und psychische Zerstörung, Zwangsarbeit und sexuellem Missbrauch sowie der wirtschaftlichen Ausbeutung und der Verletzung der Persönlichkeitsrechte.

Sie Herr Bundespräsident kennen die Expertisen der Professoren. Alle vier Expertisen sehen diese Verletzungen als bewiesen an. Setzen sie sich als Politiker nicht über das Wissen der Wissenschaftler und handeln Sie danach.

Sie als Bundespräsident und als Person des öffentlichen Interesses als Mensch und Mitbürger Joachim Gauck mit seiner Präsenz und mit seinem Einfluss, mahne ich hiermit an, die Bundesregierung aufzufordern, ernsthafte Gespräche mit den Opferverbänden aufzunehmen, die satzungstechnisch mit ihren Vereinen dazu befugt wären, mit der Regierung legitimiert in Entschädigungsgespräche zu treten.

Hierfür existieren meines Wissens derzeit der DEMO- Landesverein Hessen e. V. und der DEMO- Landesverein Brandenburg.

Ein Anspruch auf ein Entschädigungsgesetz ergibt sich aus den Konventionen der Rechte der Kinder aus Artikel 39. Das Recht auf Wiedereingliederung in die Gesellschaft und die Wiedererlangung der Würde hat wegen der durch Bildungsvorenthaltung schlechteren Verdienstmöglichkeiten der Opfer in dem Maße zu erfolgen, dass sich die Opfer mit dem deutschen Durchschnittsverdiener der Arbeitnehmer finanziell nichts nachstehen. Als gütliche Opferrente schlägt der DEMO derzeit einen monatlichen Ausgleich von 450,- Euro oder eine Einmalzahlung von 108.000,- Euro vor.

Um ein solches Recht in Anspruch nehmen zu können, muss ein Rechtsweg geschaffen werden, der es den Opfern ermöglicht, im Streitfall sich auf den Artikel 39 der Konvention berufen zu können.

Einen solchen Rechtsanspruch bzw. ein solches Gesetz gibt es in Deutschland noch nicht. Deutschland ist aber per Rechtssetzungsauftrag verpflichtet, innerstaatlich die Normen der Konventionen bzw. der völkerrechtlichen Verträge so umzusetzen, dass diese innerstaatlich nicht mit Rechtssprechungen kollidieren.

Wie Sie wissen Herr Bundespräsident, kollidiert das Strafrehabilitationsgesetz eindeutig mit den Normen der KRK. Das Str.Reha.G. wurde für erwachsene politische Opfer erlassen. Die Minderjährigen wurden in dieses Gesetz wie in einer billigen Flickschusterei integriert. Doch Menschenrechtsverletzungen werden dort differenziert und für 6 Monate unter Freiheitsentzug geduldet, obwohl das Zeitempfinden ohnehin ein anderes ist als das der erwachsenen Opfer in einer Zelle. Zudem hatten die erwachsenen Opfer in der Regel einen Schul- und Berufsabschluss und konnten nach ihrer Entlassung einen relativ normalen Lebensweg gehen. Das muss in der Entschädigungshöhe der minderjährigen Opfer unbedingt berücksichtigt werden, was bis jetzt nicht der Fall ist.

Was bleibt ist die Betonung auf ein Entschädigungsgesetz für alle minderjährigen Opfer von Menschenrechtsverbrechen aus beiden Hälften Deutschlands. Denn den Opfern aus der BRD (West) nützt das Str.Reha.G. nichts. Sie erlitten gleiches Unrecht und haben das gleiche Recht auf die KRK und die Menschenrechte.

Werter Herr Bundespräsident, Sie wissen nun um die prekäre Rechtslage der Opfer, kennen jetzt deren Leid und kennen auch die Verantwortlichen. Zudem kennen Sie nun auch mein Bitten und die Forderungen des DEMO. Treffen Sie bitte die richtigen Entscheidungen die die Opfer befriedigen.

Für die Glaubhaftmachung der Missstände der Meinungsfindung und der undemokratischen Beeinflussung der Volksvertreter in Sachen der Heimkinder lege ich Ihnen nahe, sich das Enthüllungsvideo auf www.demo.byme-magazin.de anzuschauen.

In Hochachtung
verbleibe ich in Hoffnung auf Besserung

Robby Basler


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Erklärung des DEMO / vom 15.10.2011/ PDF-Dokument 

Der DEMO gibt Antwort auf die Frage, warum der DEMO eine Fondlösung als Opferentschädigung ablehnt, bzw. auf ein Entschädigungsgesetz mit Rechtsanspruch besteht, welches den Opfern als Sühneangebot von der deutschen Regierung erbracht werden muss. Die PDF-Datei enthält neuste Erkenntnisse des deutschen Instituts für Menschenrechte und Rechtsauffassungen zu den UN-Konvention der Rechte der Kinder, die die Auffassung des DEMO in ihrer Gänze stärken. Hier gehts zum PDF-Dokument

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Pressetext
 vom 09.09.2011


Heimkind stellt Anzeige gegen Deutschland 

Im Namen des DEMO Landesverbandes Hessen e.V. gab ein ehemaliges minderjähriges Opfer der deutschen Kinderheimgeschichte eine Anzeige auf Verdacht des Steuerbetrugs im Frankfurter Finanzamt ab.

Der Verein erhofft sich davon, dass nun das Verfassungsgericht Stellung beziehen muss, da Behörden darüber nicht zu befinden haben, ob es sich während der in Heimunterbringung erzwungenen unentgeltlichen Arbeitsleistungen der Minderjährigen, um Zwangsarbeit und Menschenrechtsverletzungen gehandelt hat.

Deutschland hatte von den fünfziger bis siebziger Jahren Steuereinnahmen aus Umsätzen von Unternehmen, die Heimkinder ausbeuteten.

Die Höhe der Einnahmen wird vom DEMO- Landesverein Hessen e.V. auf mindestens eine Milliarde Euro geschätzt. Die Verzinsung dieser eine Milliarden Euro dürfte Deutschland weitere sechs Milliarden Euro Gewinn in den letzten vierzig Jahren eingebracht haben.

Der Bundestag hatte kürzlich nur achtzig Millionen Euro als Fondlösung den Heimkindern als Entschädigung in Aussicht gestellt. In den Augen vieler Heimkindopfer ein Hohn in Anbetracht der Steuersummen, die Deutschland kassierte.

Anzeige

Verdacht auf Steuerbetrug


Anzeige des Robby Basler, Gutleutstraße 146, 60327 Frankfurt


gegen den Staat Deutschland oder der für die Tat zuständigen Ministerien


Hiermit zeige ich meinen Verdacht an, dass die Bundesrepublik Deutschland in den 50-iger, 60-ziger und 70-iger Jahren zu Unrecht Steuergelder bezogen hat.

Die erworbenen Umsatz- und Gewerbesteuereinnahmen stammen aus Umsätzen, die aus menschenrechtsverletzender Kinder- Zwangsarbeit durch minderjährige Schutzbefohlene erwirtschaftet wurden.

Die unentlohnte Zwangsarbeit wurde in o.g. Jahrzehnten von Heimkindern in Erziehungsanstalten und Führsorgeheime des Staates und der Kirchen in Deutschland geleistet. Es gab nach Aussage des Runden Tisches für Heimerziehung, der vom Bundestag begründet war, ca. 800.000 solcher Heimkinder in dieser Zeit. Eine grobe Schätzung der Summe aus Steuereinnahmen des Staates ist der Anzeige beigefügt.

Der Staat Deutschland verletzte hierbei seine Kontrollfunktion über Schutzbefohlene und hat daher die volle Verantwortung der Menschenrechtsverletzung zu tragen.
Da diese Steuer aus verbrecherischer Zwangsarbeit zu Unrecht unter deutscher Kontrolle erwirtschaftet wurde, gilt es, eine Strafanzeige gegen Deutschland zu stellen.

Da Deutschland davon wissen musste, dass die Steuereinnahmen aus Betrieben und Unternehmen stammten, die Kinder aus Heimen durch Arbeit ausbeutete, ist die Gewinnung von Steuergeld so zu werten, dass sie Mitbestandteil der eigentlichen Menschenrechtsverletzung ist und daher nicht unter die Verjährung nach dem Steuergesetz fallen dürfte.

Es ist daher zu prüfen, ob die absichtliche Einverleibung von Geldern aus Steuereinnahmen, die von Kindern und Jugendlichen aus menschenrechtsverletzender Zwangsarbeit erwirtschaftet werden mussten, den Tatbestand des Betruges erfüllen und wegen der Mittäterschaft Deutschlands dadurch Mitbestandteil der Menschenrechtsverletzung ist.

Das erfordert eine Steuernachprüfung oder Schätzung des Finanzamtes, um den Streitwert des angerichteten Schadens für einen anstehenden Gerichtsprozess zu benennen.
Diesbezüglich ist auch nachzuprüfen, inwieweit der Staat erwirtschaftete Verzinsungen aus diesen Steuereinnahmen zu Unrecht erlangt hat.

Sollte die Menschenrechtsverletzung der unentgeltlichen Zwangsarbeit an Minderjährigen nicht als Menschenrechtsverletzung vom Finanzamt oder der zuständigen Behörde/Gericht gewertet werden, so fordere ich dazu auf, das Verfassungsgericht dafür zu berufen, zu entscheiden, ob es sich bei der unentgeltlichen Kinderzwangsarbeit und die Versteuerung der erwirtschafteten Werte um eine Menschenrechtsverletzung handelte und ob diese gegen die Konvention der Rechte der Kinder verstieß.

Ich bitte hiermit um möglichst zeitnahe Mitteilung, wie das Finanzamt hier weiter verfahren wird und welche Entscheidungen gegebenenfalls getroffen werden.

Robby Basler Frankfurt, den 08.09.2011

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Brief an die Nation / vom 30.07.2011

zur Hinterfragung demokratischer Werte

gerichtet an die Demokraten Deutschlands

(an 612 Kreisverbände der CDU/CSU, SPD u. GRÜNE)

-betrifft Bundestagsentscheidung über Bürger Ihres Landkreises-

Werte Kreis-, Orts- und Gemeindeverbände,

ich bin ein parteiloser Demokrat und bin Mitglied im DEMO- Landesverein Hessen e.V. . Ich richte dieses Schreiben heute an die Kreisverbände mit der Bitte um Weiterleitung zu den Orts- und Gemeindeverbänden. Sehr gerne sollen Sie das Schreiben auch überparteilich austauschen, da mir nicht alle Adressen zur Verfügung standen.
Es gab in beiden Hälften Deutschlands sogenannte minderjährige Heimopfer von Menschenrechtsverletzungen aus rechtloser Freiheitsentziehung, Bildungsvorenthaltung, Körperverletzungen, unbezahlter Zwangsarbeit und sexuellen Missbrauch.
Nach Petitionseingabe von Opfern mahnte der Petitionsausschuss den Bundestag hier zu einer Entschädigungslösung an. Zur parlamentarischen Meinungsfindung zum Sachverhalt wurde ein Runder Tisch einberufen. Dieser setzte sich aus 6 Opfer und 18 Täter-Vertretern zusammen. Die Waffengleichheit war in diesen Gesprächen nicht gewahrt, so dass 5 Opfervertreter dem Ergebnis des Runden Tisches nicht zustimmten, da ihnen für Gespräche dieser Tragweite ohnehin eine Legitimation fehlte, für die Opfer zu sprechen. Anschließend gab es eine Anhörung in den Ausschüssen wo nur wenige geladene Opfern sprachen. So lange es sich hierbei um Informationseinholung für eine Meinungsbildung der dies zu verantwortenden Regierung gehandelt hätte, wäre dies den Opfern egal gewesen, da diese davon ausgingen, dass es noch zu einer fairen und waffengleichen Entschädigungsverhandlung mit der Regierung kommen würde. Doch nun müssen die Opfer feststellen, dass ihnen eine Entschädigungslösung von der Regierung wie ein Diktat übergestülpt werden soll, in der die Opfer keinen Rechtsanspruch haben sollen.
Eine solche diktatorische Politik lehne ich und weitere Opfer aber ab. Zu den Opfern gehört auch eine Opfergruppe politischer Opfer, die in der DDR für den Politikwechsel kämpften. Ihnen eine faire Entschädigungslösung vorzuenthalten ist wie eine Ohrfeige gegen die Bürger Ostdeutschlands, die mit ihrem Fleiß und Mut die Ostzone attraktiv hielten, um sie mit den Westen wiederzuvereinen. Den politischen Kämpfern dieser fleißigen Ostbürger nun eine Almosenabspeisung als Entschädigung diktatorisch überstülpen zu wollen, hat nichts mit demokratischer Gerechtigkeit zu tun. Eine solche Politik ist ein Angriff auf die Demokratie und die freiheitlichen Werte, die unsere Väter und Vorfahren erschufen und ihr Leben dafür gaben.
Mein Herz schlägt für die Demokratie. Ich möchte in keinem Land leben, in dem begangene Menschenrechtsverletzungen mit völkerrechtswidrigen Charakter nicht gesühnt werden. Nur Sühne, für das NS-Verbrechen als auch für die Verbrechen gegen die Nachkriegsopfer bis in das Jahr 1990, lässt mir als Bürger meiner Nation ein gutes Gefühl geben, in einen gerechten Staat zu leben. Doch diese Sühne kann nur mit entsprechend angemessener Entschädigung, die von Opfern akzeptiert sein muss, ausgedrückt werden. Nichts anderes. Dies versucht die jetzige Bundestagsentscheidung mit ihrem Diktat zu verhindern.
Darum werte Demokraten Deutschlands, im Interesse der Opfer in Ihren Landkreisen, Städten und Gemeinden, machen Sie dieses Thema zu Ihren Thema! Fordern Sie Stellungnahmen Ihrer Bundestagsabgeordneten ein und macht ihnen klar, dass diese Art diktatorischer “friss oder stirb Politik” nicht erwünscht ist. Ihr seit die Basis, hinterfragt Euer Gewissen. Stoppen Sie die Bundestagsabgeordneten und die Ausschusse des Bundestages, über die Köpfe der Opfer hinweg zu entscheiden.

Im Anhang habe ich einen journalistischen Fragekatalog angefügt, den ich in Absprache der lokalen Presse in Ihrer Region als Statements zum Abdruck bringen darf. Anbei das Mahnschreiben an den Bundestag und zur Frage der Finanzierbarkeit die Vermögensaufrechnung erbrachter Steuergelder aus Heimopferzwangsarbeit. Ich freue mich auf die Resonanz der Orts- und Gemeindeverbände und bedanke mich für die Weiterreichung dieses Schreibens dort hin.

In Hochachtung
Robby Basler

Gutleutstraße 146
60327 Frankfurt
Tel. 069 271 34 731

PS: Wenn das bisherige Diktat angeblich wegen der zügigeren Realisierung vom Bundestag angestrebt wird, hindert uns das nicht parallele trotzdem eine Lösung mit Rechtsanspruch zu schaffen, in deren Entschädigung die bisherige Entschädigung aus dem Diktat-Entschädigungsfond dann einfach verrechnet wird. Nehmen wir uns doch die Freiheit das so zu lösen.

Deutschlands Verletzungen des Menschen- und Völkerrechts entschuldigen sich nicht von allein!

Mahnung an die Fraktionen und Ausschüsse des Bundestages zur Kopie an die Presse vom 23.07.2011

Die Würde des Menschen ist unantastbar, heißt es im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, welches sich das Deutsche Volk Kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt in sein Grundgesetz schrieb.

Zu der jüngst geführten Debatte des „C“ (christlichen) in der CDU, führte der Vorsitzende der Konrad-Adenauer-Stiftung und Präsident des Europäischen Parlaments a. D. Herr Hans-Gert Pöttering im Magazin `Die Politische Meinung´ von Mai 2010 wie folgt an: „ ..., das wir uns zu der unantastbaren Würde eines jeden Menschen - auch des ungeborenen und des sterbenden - bekennen. Die Würde aller Menschen ist gleich. Aus seiner unantastbaren Würde erwächst jedem Menschen das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit ...“ sowie: „Freiheit ist die Voraussetzung dafür, dass jeder Mensch sein Leben eigenverantwortlich gestalten kann. Die Chance zur eigenverantwortlichen Lebensgestaltung ist wiederum die Voraussetzung zur Freiheit.“ als auch: „Die Grundlage von Gerechtigkeit ist die Gleichheit aller Menschen in ihrer von Gott gegebenen Würde. Jeder Einzelne soll sich in der Gesellschaft entsprechend seiner persönlichen Fähigkeiten frei entfalten und die Lebenschancen frei und verantwortlich wahrnehmen können.“

 Auch der Politiker Erwin Teufel bejaht hierzu die Orientierung an den Grundrechten des Menschen und den Grundwerten des Christentums und stellt dazu fest, dass eine christlich orientierte Politik das Leben und die Würde des Menschen in jedem Lebensalter schützt.

Gerade machen sich unter Anderen auch die christlichen Bundestagsabgeordneten darüber Gedanken, in welcher Relation ehemaligen Heimkindern die Rechte auf freie Entfaltung und Persönlichkeit versagt wurden. Ob die Lebenschancen für die Heimopfer frei wahrnehmbar waren und ihr Leben eigenverantwortlich gestaltbar war.

Der DEMO- Landesverein Hessen e. V. hatte sich mehrfach gegenüber der Bundestagsfraktionen klar geäußert. Es handelt sich um tausendfacher wiederholter Menschenrechtsverletzungen. Diese sind daher als Völkerrechtswidrigkeit einzustufen. Die allgemeinen Regeln des Völkerrechts sind Bestandteil des Bundesrechtes. Nach Artikel 25 des Grundgesetzes gilt Völkerrecht vor Bundesgesetz. Behördliche oder gerichtliche Entscheidungen, die das Völkerrecht verletzen, gelten als Verstoß gegen Artikel 2 Abs. 1 des Grundgesetzes, welches das Recht der freien Entfaltung der Persönlichkeit schützt. (BVerfG Vorprüfungsausschuss, NJW 1986, S. 1425ff. (1426) - Pakelli = ZaöRV 46 (1986), S. 289 m. Anm. v. J. A. Frowein)(Zitiert aus dem Völkerrecht von Prof. Dr. Matthias Herdegen S. 164 Abs. 3 / recherchiert in Fachbibliothek Rechtswissenschaft der Universität zu Köln)

Das steht nicht im Einklang der oben erwähnten christlichen Politik. Für die vom Bundestag eingeräumten Menschenrechtsverletzungen an Kindern in Heimen macht sich wegen der hohen Opferzahlen daher der Staat völkerrechtlich haftbar. Das sollte hier gerade der CDU einleuchten.

Beide deutsche Staaten erklärten den Familien ihres Volkes, die aus den erziehungspolitischen Rahmen vielen, den Kampf an. Die Opfer waren die Kinder, die in Heimen zur unentgeltlichen Arbeit gezwungen wurden, geprügelt oder sexuell missbraucht wurden, zudem ihnen Bildung vorenthalten wurde. Es gab insgesamt ca. 1,2 Millionen Heimkinder. Mit den Familienangehörigen ergibt das eine Volksmasse von ca. 3,0 Millionen Bürgern, die selektiv aus der Gesellschaft `gesäubert´ wurden. Die wirtschaftliche Ausbeutung der Heimkinder dürfte bei mindestens 1,0 Milliarden Euro gelegen haben, an dessen Verzinsung der Staat bis heute mindestens weitere 6,0 Milliarden Euro Gewinn machte.

An der Völkerrechtsverletzung dieser Volksgruppe tragen alle Parteien der Regierungen der Legislaturperioden der fünfziger bis neunziger Jahre mit Verantwortung. Daher ist es nicht hinnehmbar, wenn sich schuldig gemachte Parteien heute selbst das Urteil sprechen wollen, um die Opfer mit weniger als wenig abzuspeisen, indem die Parteien vortragen, es sei kein Geld für echte Entschädigung vorhanden.

Der DEMO- Landesverein Hessen e. V. wird eine Entscheidung ohne Rechtsanspruch über die Köpfe der Opfer hinweg nicht zulassen und zum Boykottieren einer solchen Entschädigungslösung aufrufen.

Nach der Unterzeichnung der UNO- Konvention der Rechte der Kinder Artikel 39 wäre Deutschland in der Pflicht gewesen, ein Entschädigungsgesetz für ehemals minderjährige Opfer zu schaffen. Jetzt hier und heute ist die Zeit dafür gekommen, dies endlich nachzuholen. Deutschland muss auch in diesem Bereich eine Vorbildfunktion in den Menschenrechten einnehmen.

Robby Basler

Werte Bundestagsabgeordnete der Fraktionen und Ausschüsse,

schaffen Sie dieses Entschädigungsgesetz in Form eines Wiedergutmachungsangebotes an die Opfer mit einer angemessenen Entschuldigung der Menschen- und Völkerrechtsverletzung. Für Kontaktaufnahme stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Der DEMO- Landesverein Hessen e.V.

 

Vermögensaufrechnung der Steuereinnahmen von Heimopfern 

Wenn ich 800.000 Kinder in Heime stecke, und von denen 1/3 also ca. 250.000 Heimkinder zur lohnfreien Arbeit zwinge, ergibt sich folgende Rechenaufgabe.

Pro Kind im Alter von 14 bis 18/21 Jahren werden 4 Jahre Arbeit also ca. 960 Arbeitstage errechnet.

960 Arbeitstage multipliziert mal 250.000 Heimkinder ergeben 240.000.000 Arbeitstage.

Pro Arbeitstag produziert ein Heimkind Wertstücke im Verkaufswert von 50,- Mark.

50,- Mark multipliziert mal 240.000.000 ergibt einen Umsatz von 12.000.000.000,- Mark

Von 12.000.000.000,- Mark Umsatz gingen ca. 15% Steuer an den Staat Deutschland. (Umsatz- und Gewerbesteuer).

Aus 12.000.000.000,- Mark sind 15% gleich 1.800.000.000,- Mark.

Wenn wir die Summe großzügig halbieren, erhalten wir 900.000.000,- Euro.

Wir erhalten also gerundet 1.000.000.000,- Euro (in Worten eine Milliarde Euro)!

Rechenaufgabe:

Wie viel muss man von 1.000.000.000,- Euro zurückzahlen, wenn man sie zu Unrecht erhalten hat?

Antwort:

Von 1.000.000.000 zu Unrecht erhaltene Euro muss ich ....................................................... zurückzahlen.

Liebe Politiker, wie war doch gleich Ihre Frage nach der Finanzierbarkeit der Heimkinderentschädigung??? Bitte wiederholen Sie diese Frage noch einmal.

Verzinsung 

Wenn ich 1.000.000.000,- Euro (eine Milliarde Euro) im Jahr 1970 auf der deutschen Nationalbank anlege und mit dem Geld spekuliere, kam ich wenn ich mich schlecht anstellte auf nur 5% Zugewinn aus Zinsen jährlich.

Wenn ich 1.000.000.000,- Euro 40 Jahre lang jährlich mit 5% verzinse, wie viel Euro habe ich dann?

Ich habe dann 7.039.983.900,- Euro. Also rund sieben Milliarden Euro.

Rechenaufgabe:

Wenn ich aus einer Milliarde Euro, die ich zu Unrecht erhalten habe, einen Gewinn von sechs Milliarden Euro gemacht habe, wie viel Prozent muss ich davon zurückzahlen?

Antwort:

Ich muss von den insgesamt sieben Milliarden Euro .................. Prozent zurückzahlen.

Liebe Politiker, wenn Sie die gestrige Frage der Finanzierbarkeit der Heimopferentschädigung neu formuliert haben, richten Sie Ihre Frage einfach an den Haushaltsausschuss.

Mit den allerbesten Grüßen
Der DEMO- Landesverein Hessen e.V.

Presseanfrage an das Justizministerium und den Rechtsausschuss / vom 11.07.2011

Journalistische Anfrage des “byme-magazin” an das Justizministerium und an den Rechtssauschuss des Bundestages

Sehr geehrte Justitzministerin, sehr geehrter Rechtsauschuss. Bitte erlauben Sie uns, Ihnen folgende 6 Fragen zu stellen:

Ist der Staat Deutschland ein Unterzeichner der Anlage der Millenniumserklärung der Vereinten Nation, worin er anerkennt, für die Menschenwürde seines Volkes verantwortlich zu sein?

Räumt der Staat Deutschland diese Menschenwürde auch den Kindern seines Volkes ein?

Ist der Staat Deutschland ein Unterzeichner der UNO- Konvention über die Rechte des Kindes?

Beinhaltet diese Konvention über die Rechte des Kindes in Ihrem Artikel 39 das Recht auf Wiedergutmachung, wenn Kinder Schaden in ihren Menschenrechten genommen haben?

Wenn Deutschland als Unterzeichner dieses Wiedergutmachungs-Artikels 39 der Konvention über die Rechte des Kindes ist, ist dann nicht daraus die logische Konsequenz zu schließen, dass Deutschland dafür ein Entschädigungsgesetz ehemaliger minderjähriger Opfer benötigt?

Wenn Deutschland ein Entschädigungsgesetz ehemaliger minderjähriger Opfer benötigt, warum weigert sich der Bundestag und die Regierung dann im Zuge der Bundestagsdebatte zur Heimkindproblematik vom 09.06.2011, in der durch die Fraktionssprecherin der SPD Frau Rupprecht, Menschenrechtsverletzungen gegen die damals betroffenen Kinder eingeräumt wurden, ein solches Entschädigungsgesetz ehemals minderjähriger Opfer zu schaffen?

Wir machen Sie hiermit auf die Auskunftspflicht gegenüber der Presse aufmerksam und würden Sie bitten, die Beantwortung der sechs Fragen uns bitte bis zum 15. September in Schriftform zuzusenden.

byme-magazin

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Hilferuf ehemaliger Kinder an die Kinder von heute!

Schreiben an Kinder- und Jugendverbände, Studentenvereinigungen vom 10.07.2011

Liebe Kinder, Jugendliche, Schüler und Studenten,

hiermit bitten wir um Eure Hilfe.

Als wir Kinder waren, wurden viele von uns unschuldig ohne Gerichtsverfahren in Einrichtungen des Staates und der Kirchen eingesperrt, man verweigerte uns dort das Recht auf Bildung, beutete uns mit Zwangsarbeit aus, schlug uns oder misshandelte uns sexuell. Der Staat Deutschland verhielt sich hierbei völkerrechtswidrig und verletzte unsere Menschenrechte.

Vielen von uns geht es heute deshalb sehr schlecht, weil wir aus gesundheitlichen Gründen oder der schlechten Bildung im Leben nicht vorwärts kamen. Ich zum Beispiel wollte Zahnarzt werden und habe heute nicht mal einen Berufsabschluss. Mir entgeht Monat für Monat sehr viel Geld deswegen.

Seit vielen Jahren kämpfen wir für eine Wiedergutmachung für das uns erfahrene Leid. Da seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland und der DDR alle Parteien eine Mitschuld an unserem Leid tragen, scheint die heutige Regierung nicht gewillt zu sein, unser Leid gerecht zu entschädigen. Anstelle einer gerechten Entschädigung versuchten sie uns in einem für Erwachsene geschaffenes Strafrecht anzusiedeln, damit wir uns dort entwürdigend rehabilitieren sollten. Hierfür hätten wir beweisen müssen, was uns damals wiederfahren ist. Das war uns aber unmöglich, weil wir keinerlei Beweise besitzen. Heute überlegt die Regierung uns mit Almosen abzuspeisen. Das schlimme daran ist, dass die Regierung das beschließen möchte, ohne unserem Einverständnis. Die sich schuldig gemachten Bundestagsparteien wollen ihrer üblen Geschichte selbst das Urteil sprechen und ihre Strafe selbst bestimmen. Wir möchten das nicht!

Wir möchten nicht, das Entschädigungszahlungen für uns aus dem laufenden Haushaltstopf für Soziales zu ungunsten der heutigen Kinder geleistet werden. Wir akzeptieren eine solche Lösung auf gar keinen Fall. Was wir möchten ist eine öffentliche und faire Verhandlung über Wiedergutmachung. Ist die Schaffung eines Entschädigungsgesetzes ehemaliger minderjähriger Opfer. Ist das Einbinden der Rechte der Kinder in das deutsche Grundgesetz. Ist das Einhalten der Konvention der Rechte der Kinder.

Die Regierung Deutschlands ist Unterzeichner der Anlage der Millenniumserklärung der Vereinten Nation, worin sie anerkennt, für die Menschenwürde verantwortlich zu sein. Nur mit einer gerechten Wiedergutmachung könnte unsere Menschenwürde wieder hergestellt werden. Dazu, so scheint es, ist die Regierung und der Bundestag derzeit nicht bereit. Das ist Wortbruch!

Faktisch sieht es so aus, dass den Kindern Heute jederzeit das gleiche menschenrechtswidrige Schicksal wiederfahren kann. Heute würde das zwar gegen Artikel 3, die Pflicht an die Zukunft der Kinder zu denken, mit Lösungen, die nur dann gut sind, wenn sie für die Kinder gut sind, verstoßen, aber auch die Schulpflicht Artikel 39 oder Anhörung vor Gericht Artikel 40, sowie dem Recht auf Wiedergutmachung Artikel 39 der Konvention über die Rechte der Kinder, missachten. Doch hatten wir früher auch UNO- Menschenrechtskonventionen und Deutschland scherte sich darum wenig, als man uns misshandelte.

Sollte die Regierung nicht auf unsere Forderung reagieren, ist die Zeit daher reif zu handeln. Wir ehemaligen Kinder werden daher Generalstreiks und Demonstrationen organisieren. Wenn Ihr Kinder, Jugendlichen, Schüler und Studenten Euch für Eure Grundrechte einsetzen wollt, gibt es keinen besseren Zeitpunkt als hier, jetzt und heute für unsere gemeinsames Wohl zu kämpfen. Denn die Gesetze, die man heute für uns ehemaligen Kinder schafft, werden morgen Eure Gesetze sein. Darum nutzt Eure Grundrechte auf Versammlungsfreiheit und Meinungsfreiheit. Redet mit Euren Eltern, wie sie uns unterstützen können. Lasst uns gemeinsam für die Rechte der Kinder in Deutschland kämpfen. Bitte nehmt Kontakt mit uns auf, damit wir uns gemeinsam organisieren können.

Informationen zu den ehemaligen Kindern findet Ihr unter: www.demo.byme-magazin.de,  www.sed-opfer.byme-magazin.de,  www.bgh.byme-magazin.de,  www.für-sorge-erziehung.de,  www.jugendwerkhof-torgau.de 

Presseinformation zu diesem Tema findet Ihr hier. Presseinfo

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Vorstellung des Fragebogens zur Findung einer Kollektivforderung / vom 07.07.2011

Wir bitten alle Opfer sich unseren vorläufigen Fragebogenentwurf anzuschauen und gegebenenfalls Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten. Diese können bis zum 1. September an uns gerichtet werden. Die entgültige Fassung soll dann in Kooperation mit allen Opfervereinen an die Opfer ausgegeben werden. Wir bitten hiermit die Vereine um rege Beteiligung. Hier gehts zum Fragebogen

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Schreiben an die Ausschüsse des Bundestages zur Kopie an die Redaktion der Presse / vom 19.06.2011

Sehr geehrte Ausschüsse des Bundestages

Wir, der DEMO- Landesverein Hessen e. V. begrüßen Ihr Vorhaben, nach 20 Jahren der Wiedervereinigung nun auch das letzte Kapitel politischer Willkür in Form von Menschenrechtsverletzungen in Deutschland aufzuarbeiten und ein Wiedergutmachungsangebot für die Opfer aus Heimen zu erstellen. Dafür danken wir Ihnen.

Folgendes möchten wir zu Ihrer Anhörung am 27. Juni mit diesem Schreiben einbringen.

Das Augenmerk der Ostdeutschen Opfer auf Torgau zu legen, ist aus unserer Sicht nicht Objektiv genug, da nach Torgau in der Regel Jugendliche eingewiesen wurden, die aus Werkhöfen entwichen waren oder aber wegen Prügeleien oder anderer Delikte sich negativ auffällig machten. Jedes politisch motivierte Heimkind dagegen zeigte der Öffentlichkeit nicht, dass es Angst oder Scheu vor der Strafe des Staates hatte. Es trat die Strafe mit erhobenen Hauptes an und ist eben genau aus diesem Grund seiner Würde nicht aus dem Heim entwichen.

Wie hätte es ausgesehen, wenn Nelson Mandela aus seinen Gefängnis geflohen wäre und sich in einem Erdloch als Versteck verkrochen hätte? Würdelos.

Daher ist es falsch, die Torgauer Opfer vorrangig der anderen Opfer zu behandeln. Allein das Wissen über die Zustände in Torgau, ließ die Kinder gefügig machen. Die ständige Angst davor, nach Torgau transportiert zu werden, war die Waffe der Täter, die wie Stromschläge funktionierte. Die Folter begann also schon im Heim. Daher Raten wir dringend an, behandeln Sie künftig alle Opfer gleich und legen in Sachen Informationspolitik das Gewicht nicht nur auf Torgau.

Mit besonderen Nachdruck möchten wir folgendes anmahnen.

Dem völkerrechtswidrigen Verhalten, hier die Menschenrechtsverletzungen gegen minderjährige Opfer und ihren Familien, hat sich der Staat Deutschland zu Verantworten. Das Vernachlässigen seiner Kontrollfunktion zur Wahrung von Grundrechten Schutzbefohlener macht die Verantwortlichen Ministerien in Fragen der Erziehungspolitik in den Legislaturperioden der Staatsmacht schuldig. Da in den Legislaturperioden die Verantwortung der Regierung von allen Parteien getragen wurde, saßen in allen Parteien die Verantwortlichen dieser Schuld. Es kann daher auf gar keinen Fall zugelassen werden, dass sich jetzt diese sich schuldig gemachten Parteien selbst ihr Strafmaß bestimmen, indem sie über die Köpfe der Opfer hinweg eine nach ihren Gutdünken festgelegte Entschädigungsleistung beschließen. Der DEMO- Landesverein Hessen e.V. mahnt daher die Ausschüsse des Bundestages an, dies in ihren künftigen Entscheidungen zu beachten! Das Ergebnis aus den Ausschüssen und dem Bundestag darf den Opfern nicht als beschlossene Sache übergestülpt werden, sondern muss als Wiedergutmachungsangebot einer legitimen Opfervertretung zur Verhandlung angeboten werden. Erst nach dem o.k. der legitimen Opfervertretung darf das Ergebnis aus der Verhandlung beschlossen und realisiert werden. Ein Beschluss ohne demokratische parlamentarische Meinungsfindung, hier die geringe Anzahl angehörter Opfer, wird der DEMO- Landesverein Hessen e.V. auf gar keinen Fall dulden und auf das allerschärfste verurteilen.

Der DEMO- Landesverein Hessen e. V. Frankfurt am 19. Juni 2011

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Schreiben an die Bundestagsfraktionen zur Kopie an die Redaktionen der Presse / vom 12.06.2011

Sehr geehrte Bundestagsfraktionen


Der DEMO- Landesverein Hessen e.V. bedankt sich bei Ihnen für Ihre Anträge zur Wiedergutmachung der Opfer aus Heimen und Ihrer eigens zu dieser Thematik geführten Bundestagsdebatte vom 09. Juni 2011.
Der Antrag des Fraktionsbündnisses aus CDU/CSU, der SPD, der FDP und der GRÜNEN ist uns zu schwammig formuliert. Er enthält keinerlei Benennung von Zahlungsleistungen und Geldsummen.
Der Antrag der LINKEN geht zwar diesbezüglich darüber hinaus, bezieht sich hierbei aber ebenfalls auf Ergebnisaussagen des Runden Tisches Heimerziehung.
Der Aussage der SPD- Fraktionssprecherin Marlene Rupprecht, dass die Heimkindvertreter nicht unter Druck gesetzt wurden, können wir nicht folgen, da uns das Schreiben der Heimkindvertreter vorliegt und wir den Erpressungsvorwurf allen Fraktionen bereits 48 Stunden vor Plenumsitzung schriftlich mitteilten. Auch gibt es eindeutige Presseberichte mit Fotos darüber, wie besagte Sprecherin wild gestikulierend die Heimkindvertreter dazu bewegte, die Gespräche zum Runden Tisch nicht platzen zu lassen.
Der DEMO möchte hierzu feststellen:
Auch wenn der Erpressungsvorwurf nicht im Raume stehen würde, so hatten a) die Heimkindvertreter keine Legitimation für solche Gespräche, b) diese Gespräche hätten öffentlich stattfinden müssen, c) die Waffengleichheit in Fragen der Anzahl der Vertreter der Täter und Opferseite war nicht gewahrt.
Daher kann es sich bei dem Runden Tisch Heimerziehung bestenfalls um ein Vorabinformationsgespräch der Täterseite gehandelt haben, damit sich diese aus den Gesprächsergebnissen in Bezug auf ein Wiedergutmachungsangebot beraten konnte.

Auch möchten wir festhalten, dass nach 50 Jahren deutscher Politikgeschichte die Täter und Verantwortlichen in allen Fraktionen der Regierungsführungen der Legislaturperioden vertreten waren.
Wir werden daher auf gar keinen Fall dulden, dass sich Täter selbst per Handzeichen das Strafmass bestimmen. Diese vom Staat zu verantwortende Völkerrechtswidrigkeit gegen minderjährige Opfer und ihrer Familien ist in politischer Brisanz viel zu Historisch, um sie mit beinwackliger Beschlussfindung abzutun. An diesem Ergebnis werden künftig deutsche Grundsätze gemessen werden.

Wir erwarten nun voller Spannung Ihr Wiedergutmachungsangebot. Wir weisen aber gleichzeitig darauf hin, dass in Ihrer Entschuldigungsformulierung die Menschen und Persönlichkeiten zerstörenden Menschenrechtsverletzungen, wie sie von Marlene Rupprecht im Plenum benannt wurden, eingefügt sein müssen. Anderenfalls werden wir Ihre Entschuldigung nicht akzeptieren.

Wir erwarten Ihr Schuldeingeständnis, Ihre Entschuldigung und Ihr Entschädigungsangebot bis spätestens 1. Oktober 2011und betrachten dies dann als Selbstanzeige. Sollten wir bis dahin nichts von Ihnen gehört haben, werden wir den Klageweg einleiten und prüfen lassen, ob Deutschland gegen Menschenrechtskonventionen verstoßen hat.
Die Regierung möge abwiegen, ob es zum Schutze des Ansehens Deutschlands in der Außenpolitik, der Fragen der Demokratie, der Freiheit und der Menschenrechte, nicht doch besser für sie ist, diesen Weg der Selbstanzeige zu gehen, und sich mit einer Entschuldigung und einem Entschädigungsangebot mit den Opfern außergerichtlich gütlich zu einigen.

Ihre Kapitulationserklärung der alten menschenrechtsverletzenden Erziehungspolitik ist mit der Entschuldigung im Bundestag und dem Eingestehen von Menschrechtsverletzungen durch die Fraktionssprecherin der SPD Marlene Rupprecht bei uns eingegangen. Dafür danken wir Ihnen.

Hier sind unsere Verhandlungsbedingungen:

Die Verhandlungsparteien bestehen aus einer Täterpartei und einer Opferpartei. Jede Partei hat einen legitimierten Verhandlungssprecher und zehn legitimierte Berater, die in den Verhandlungsgesprächen beisitzen. Die Verhandlungsgespräche werden an einem neutralen Ort auf Kosten der Täterseite durchgeführt. Die Verhandlungsgespräche sind für die Presse öffentlich. Die Täterpartei sorgt für die technischen Voraussetzungen für Liveübertragung in das Internet und den Konferenzraum der Presse. Reise und Übernachtungskosten der Verhandlungsteilnehmer trägt die Täterseite.
Der Verhandlungszeitraum beschränkt sich maximal auf zwei Monate und zwar vom 01. Dezember 2011 bis 31.Januar 2012. Die Verhandlungen sollen von einer neutraler Person moderiert werden. Unser Wunschkandidat hierfür wäre eine Persönlichkeit wie zum Beispiel die Herren Joachim Gauck, Roland Jahn (Beauftragte über die Stasiunterlagen) oder Dr. Dieter Graumann (Präsident des Zentralrates der Juden in Deutschland) sofern diese sich dafür gewinnen ließen.

Der für jedermann offenstehende DEMO gründet hierfür Landesvereine und einen Dachverband um solche legitimierten Verhandlungsführer der Opferseite demokratisch auszuwählen. Er erarbeitet über seine Landesvereinen eine Kollektivforderung der Opfer. Für organisatorische Vorgespräche steht Ihnen hierfür der DEMO- Landesverein Hessen e. V. vorerst zur Verfügung.

Der DEMO- Landesverein Hessen e. V. Frankfurt, am 12. Juni 2011

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Presseerklärung des DEMO- Landesverein Hessen e.V.

Bundestag ignoriert Erpressungsvorwurf / vom 10.06.2011

In der Bundestagssitzung vom 9. Juni 2011 zur Problematik der Wiedergutmachung der Opfer aus Heimen, wurde der Antrag der CDU/CSU, der SPD, der FDP und der GRÜNEN Fraktionen vorgeschlagen und debattiert. Dabei ignoriert das Fraktionsbündnis den Einwand des Erprssungsvorwurfs von der Linken und ignorierte offensichtlich auch die Schreiben des DEMO.

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Zur Kenntnisnahme an die Bundestagsfraktionen / vom 07.06.2011 
In einem Abstimmungsgespräch zwischen dem Vorsitzenden und dem Beirat des DEMO- Landesvereins Hessen wurden erste Ansatzpunkte zur Artikulation einer vorläufigen Kollektivforderung der ehemals minderjährigen Opfer besprochen. Der DEMO begrüßt den Vorschlag der Missbrauchsbeauftragten Christine Bergmann, dass für das Händeln der Opferproblematik sogenannte Clearingkommissionen eingerichtet werden sollten. Ebenfalls begrüßt der DEMO die Aussage von Christine Claus, dass die Sozial- und Familienminister aller Bundesländer des Essener Kongresses, eine Entschädigungslösung aller Heimkinder bis 1. Januar 2012 gefunden haben wollen, und dafür solche Clearingkommissionen einsetzen möchten. Abzuwarten bleibt hierzu der parlamentarische Antrag der Bundestagsfraktion der CDU/CSU, SPD, FDP und GRÜNE, der nach Aussage des rechtspolitischen Sprechers der FDP, Christian Ahrend, am 9.Juni 2011 in das Plenum überfraktionell beraten werden soll. Der DEMO möchte die Bundestagsfraktionen hiermit nochmals darauf verweisen, dass er ein waches Auge darauf hat, dass die vorläufigen Forderungen der Kollektivforderung erfüllt werden müssen. Insbesondere benötigt wird eine eigene, für ehemals minderjährige Opfer zuständige Rehabilitierungskammer oder Behörde, die nicht dem Erwachsenenstrafrecht angesiedelt ist, und aus mindestens einen Jugendrichter, einen Opfervertreter und einen Jugendamtvertreter besteht. Sie benötigt für die Rehabilitation oder Entschädigung vorab die Aussage einer Clearingkommission, die in Sachen sexueller, körperlicher oder psychischer Gewalt und in Fällen von Zwangsarbeit eine Empfehlung ausspricht. Die Clearingkommission könnte im besten Fall von bzw. in psychologischen Tageskliniken im Beisein eines Psychologen, eines Sozialpädagogen und eines Opfervertreters über die Empfehlung beraten. Die Empfehlungen haben direkt nach Vorsprache der Opfer zu erfolgen. Kann die Clearingkommission dem Opfer keine positive Empfehlung auf Entschädigung aussprechen, benötigt das Opfer im zweiten Anlauf Beweismittel über seine Schädigung. Mit der Empfehlung der Clearingkommission beantragt das Opfer seine Rehabilitation oder Entschädigungsforderungen bei der Rehabilitationskammer oder Behörde. In dem Verfahren dieser Kammer liegt die Beweislast beim Staatsanwalt. Die Höhe der Opferrente darf weder die Opfer der NS-Zeit noch die jetzt zu entschädigenden ehemals minderjährigen Opfer aus Heimen, Spezialheimen und Werkhöfen verletzen. Der Staat übernimmt die Finanzierung einer zentralen Gedenkstätte, in dem alle Spezialheime, Umerziehungseinrichtungen und Werkhöfe aus Ost und West namentlich genannt werden. Der Staat erkennt zusätzlich den 2. Oktober als Gedenktag des Leides der ehemals minderjährigen Opfer an. Der DEMO empfiehlt dem Staat, die Finanzierung der Entschädigungen aus dem SED- Vermögen der neuen Bundesländer, aus Kirchengelder und Steuergelder so zu bewerkstelligen, wie sie der Verantwortung der Schuldigkeit in SED, Kirche oder Staat anzulasten ist. Der DEMO steht der Regierung jederzeit als legitime Vereinigung zur Verfügung, über ein Versöhnungsangebot und die Entschädigungsinhalte zu verhandeln. Grundsatz und Satzung legitimieren ihn als 1. Verein hierfür in Deutschland. Die Bundestagsfraktionen mögen dies besonders zur Kenntnis nehmen, da die Ergebnisse von 5 der 6 nicht legitimen Heimkindvertreter, vom Runden Tisch Heimerziehung, nicht mehr mit getragen werden, da diese sich im Nachhinein davon distanzierten.

DEMO- Landesverein Hessen.e.V.

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DEMO- Landesverein Hessen e.V. gegründet am 29. Mai 2011

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Aufruf zur Gründung eines Dachverbandes ehemaliger Minderjähriger Opfer (DEMO) von staatlicher oder behördlicher Gewaltdelikte/politischer Willkür. vom 16.05.2011 in neuer Fassung vom 21.05 2011

Der Dachverband artikuliert in einer Kollektivforderung Opfer-Entschädigungsforderungen in Sachen der politischen Verfolgung, bei Willkür oder Maßnahmen, die nicht der zugrunde liegenden Tat entsprachen, sowie in Fällen von sexuellen Missbrauchs, körperlicher oder psychischer Gewaltdelikte sowie bei körperlicher Ausbeutung durch unentgeltliche Zwangsarbeit, die Opfer in Heimen und Werkhöfen erlitten.

Der Dachverband sieht sich als legitimierten Mittler zwischen Gesetzgeber und Opfern. Er vertritt in den Verhandlungen mit dem Gesetzgeber im Sinne seines Statutes die politischen Belange und die Interessen der oben angeführten Opfergruppe. Die Legitimation erlangt er durch die Aktzeptanz in der Gesellschaft.

Er ist demokratisch organisiert und über seine Landesvereine für Jedermann zugänglich, der sich für diese Opfergruppe in der Gänze oder nur zum Teil arrangieren möchte, und den Aufnahmebedingungen des Verbands-Statutes entspricht. (keine Stasi/Jugendamt)

Er verhandelt mit der Regierung zur Schaffung von Gesetzen und vermittelt Opfer in die entsprechenden Vereine ihrer Anliegen. Er entsendet und koordiniert gegebenenfalls Mitglieder zur Rehabilitationskammer, wenn das vom Gesetzgeber vorgesehen wird. Er erlaubt die Gründung von Landesverbänden an der Basis. Er mischt sich nicht in das Handeln der Vereine ein, die sich der Opferberatung oder die Aufarbeitung der Vergangenheit zugeschrieben haben. Er selbst ist weder Opferberater, noch arbeitet er Vergangenheit auf.

Nach erreichen seiner Ziele löst er sich wieder auf.

Er verlangt keinen Mitgliedsbeitrag. Die Landesvereine entscheiden selbst und stimmen mit den Mitgliedern darüber ab, ob es Mitgliedsbeiträge geben soll. Der Dachverband selbst trägt sich aus Spenden.

Legitimationserklärung

In den Nachkriegsjahren wurde in beiden Hälften Deutschlands den Abweichlern von den gesellschaftlichen Normen durch die Erziehungspolitik der Kampf angesagt. Die Kampfansage, bzw. Kriegserklärung gegen die individuelle Familienerziehung beinhaltete die Erklärung, den in die Mühlen der kriegserklärenden, unter staatlicher Kontrolle stehenden, Behörden geratenen Familienmitgliedern die Grundrechte vorzuenthalten. So wurden Kinder grundrechtswidrig von ihren Eltern getrennt, misshandelt und verletzt. Durch die gesellschaftliche Erkenntnisgewinnung der Geschichte findet diese Erziehungspolitik heute keine Mehrheit mehr in der Bevölkerung. Die Gesellschaft ächtet das Geschehene. Für die Opfer aus Heimen und Werkhöfen jedoch herrscht noch immer dieser ihnen erklärte Kriegszustand vor, da sie bis heute gesellschaftliche Nachteile erleiden müssen. Der kriegerische Konflikt zwischen der staatlichen Erziehungsgewalt und den Opfern wurde durch die Entschuldigung durch den Bundestag beendet. Dies kommt einer Kapitulation der alten Erziehungspolitik gleich. Es gilt jetzt, die Kapitulationsbedingungen in Form von Reparaturleistungen bzw. Entschädigungen auszuhandeln. Da es sich um eine kollektive Entschädigungsforderung aus erlittener illegitim begangener Kollektivgewalt handelt, bedürfen die Verhandlungsführer in den Verhandlungen einer Legitimation.

Um diese Legitimation gewähren zu können, benötigt die Opferseite einen in Rechenschaft stehenden haftbaren Dachverband.

Die Gemeinschaft, des zu gründenden Dachverbandes ehemaliger minderjähriger Opfer, kann diesen legitimierten Verhandlungsführer der Opferseite auf demokratischen Weg bestimmen und stellen. Alle Opfer haben das Recht, sich dafür einem Verein des DEMO anzuschließen, oder dort ihre persönlichen Forderungsansichten zu artikulieren.

Aufruf zur Gründung durch Privatpersonen (auch über Internet registrieren unter www.demo.byme-magazin.de)

Den Opfervereinen wurde eine Einladung zur Gründung des Dachverbandes mit Einschreiben zugestellt. Die Teilnahme sollte bis 15. Mai von den Vereinen bestätigt werden. Keiner der Vereine nimmt an der Gründung teil. Da die Opfer aber ein Anrecht darauf haben, einen Dachverband als legitimen Verhandlungspartner zu besitzen, dürfen sie nun die Gründung mit Privatpersonen durchführen. Mit der Enthaltung der Vereine haben sich die Vereine jegliches Vorrecht zur Gründung eines solchen Dachverbandes verwirkt. Die Vereine sollten es daher auch später unterlassen, einen Paralleldachverband zu gründen. Diese Vereine haben aber jederzeit die Möglichkeit nachträglich dem Dachverband beizutreten.

Jeder der sich der Gründung anschließen möchte, kann seine Teilnahme am Donnerstag und Freitag (19. u. 20. Mai) zwischen 10.00 und 17.00 Uhr telefonisch mitteilen. Tel. 069 271 34 731

Die Gründung findet am 29. Mai 2011 in Frankfurt statt.

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Antwort vom Rechtsausschuß des Bundestages vom 19.05.2011 
From: Rechtsausschuss
To: basler-photography@online.de
Sent: Thursday, May 19, 2011 11:26 AM
Subject: Ihre Vorschläge zur Heimkindproblematik


Sehr geehrter Herr Basler,

für Ihre E-Mail vom 7. Mai 2011, in der Sie Formulierungen für ein Gesetz zur Rehabilitation ehemaliger Heimkinder in Ost- und Westdeutschland vorschlagen, danke ich Ihnen. Ich habe Ihre E-Mail sowohl dem Vorsitzenden des Rechtsausschusses, Siegfried Kauder, MdB, als auch an die Obleute der Fraktionen im Rechtsausschuss zur Kenntnis gegeben, damit diese die Möglichkeit erhalten, Ihre Vorschläge in ihren weiteren Beratungen zu diesem Thema zu berücksichtigen.

Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

im Auftrag

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Antwortschreiben der Bundesgeschäftsstelle Bündnis 90 DIE GRÜNEN, der Bundesvorsitzenden Claudia Roth vom 12.05.2011

Sehr geehrter Herr Basler,

im Namen von Frau Roth danke ich Ihnen herzlich für Ihren Brief vom 25. Januar 2011, in dem Sie Vorschläge zur Überarbeitung der vorliegenden Gesetze bzgl. der Belange minderjähriger SED-Opfer machen. Bitte entschuldigen Sie die späte Antwort, aber Frau Roth erhält eine große Anzahl an Anfragen, so dass wir es, trotz großer Bemühungen, nicht immer schaffen, zeitnah zu antworten.

Wir Grünen setzen uns bereits seit längerem für eine wirksame Unterstützung der Opfer des ehemaligen DDR-Regimes ein. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode hat die grüne Bundestagsfraktion einen umfassenden Antrag diesbezüglich gestellt (siehe Anhang). Doch auf Grund unserer derzeitigen Rolle als Oppositionspartei sind nicht nur unsere Ressourcen sondern auch unsere Einflussmöglichkeiten einfach beschränkt. Wir werden aber Ihre Anregungen in unsere innerparteilichen Diskussionen und programmatische Arbeit mit einfließen lassen.

Was Sie persönlich noch tun können ist, eine ePetition beim Bundestag einzureichen und möglicherweise dazu beitragen, dass sich der Petitionsausschuss mit dem Thema befasst und weitere Schritte veranlasst. Über den folgenden Link kommen Sie auf die entsprechende Website: https://epetitionen.bundestag.de/.

Ich wünsche Ihnen alles Gute und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen

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E-Mail an den Bundestagsfraktionen, deren Ausschüsse und Abgeordneten vom 07.05.2011

----- Original Message -----
From: basler-photography & models
To: post.pet@bundestag.de ; menschenrechtsausschuss@bundestag.de ; rechtsausschuss@bundestag.de ; familienausschuss@bundestag.de ; info@gruene-bundestag.de ; fraktion@linksfraktion.de ; pressestelle@fdp-bundestag.de ; frakmail@spdfraktion.de ; fraktion@cducsu.de
Sent: Saturday, May 07, 2011 11:40 AM
Subject: 2. Lösung Heimkindproblematik


Lösungsvorschlag Heimkindproblematik

mit Gesetzesinitiative

Sehr geehrte Bundestagsfraktionen, sehr geehrte Ausschüsse, sehr geehrte Bundestagsabgeordnete

Für die in den nächsten Tagen anstehenden Verhandlungen über die Heimkindproblematik aus dem Ergebnis des Runden Tisches ehemaliger Heimkinder, den kritischen Hinweisen des Petitionsausschusses, sowie der mahnenden Worte der Bundesfamilienministerin Kristina Schröder, oder den Denkanstößen einzelner Abgeordneter wie z.B des Abgeordneten Herrn Jens Ackermann, sowie den eingebrachten Beschwerden der Opfervereine und der zahllosen Schreiben der Opfer

möchte ich Ihnen hiermit folgenden Lösungsvorschlag unterbreiten.

1.) Der Bundestag beschließt ein Gesetzgebungsverfahren zur Gründung einer Rehabilitierungskammer ehemals minderjähriger Opfer von Gewaltdelikten staatlicher oder behördlicher Willkür mit einem eigens für minderjährige Opfer erlassenen Gesetzes.

2.) Der Bundestag fordert die Opfervereine ehemals Minderjähriger Opfer auf, sich in einem Dachverband zu solidarisieren, um gemeinsame Konzepte und Strategien bezüglich der Beibesetzung der künftigen Rehabilitierungskammern sowie deren Personalkoordinierung ausarbeiten zu können. Hierfür sollte den Vereinen eine Frist von einem Jahr eingeräumt werden.

3.) Nach dem verstreichen der Frist setzt sich die Bundestagsvertretung mit dem legitimen Dachverband zusammen und gibt dem Gesetzentwurf den letzten Feinschliff. Danach wird er zur Verabschiedung freigegeben.

4.) Der Bundestag erkennt den 2.Oktober als Gedenktag der Minderjährigen Opfer an, die zur Mahnung künftiger Generationen in der Nacht zum 3.Oktober eine Mahnwache über die deutschen Grundgesetze vor dem Verfassungsgericht abhalten, um aufzuzeigen, dass es vor der Wiedervereinigung in beiden Hälften Deutschlands zu Grundrechtverstößen gegen Minderjährige kam.

Begründung: Alle Heimkinder aus Ost und West sind vor dem Gesetz gleich zu behandeln. Die Gesetzesausarbeitung kann nur für die Opfer befriedigend ausfallen, wenn sie von einem legitimierten Dachverband der Opfer mit ausgearbeitet worden ist. Die Beteiligung des Opferdachverbandes und der Jugendhilfen in einer Rehabilitierungskammer ehemals Minderjähriger Opfer, die den Jugendstrafrecht angegliedert sein muss, stellt sicher, dass nur würdige Opfer in den Genuss der Rehabilitierung und/oder Entschädigung gelangen und dass sich die Jugendhilfen mit den Opfern aussöhnen können. Die Schaffung des Gedenktages ist das Anerkennen des zugeführten Leides, der Schuld und des Verzeihens.

Gesetzentwurf: Der Gesetzentwurf ging als Gesetzesinitiative in einer älteren Fassung allen Parteien und dem Justizministerium zu. Ein Gesetz in dieser oder ähnlicher Form ist der Schlüssel zur Lösung der Heimkindproblematik. Über die Höhe des Entschädigungssatzes der zu entschädigenden Opfer kann nur mit dem legitimen Dachverband aller deutschen ehemals Minderjährigen Opfer verhandelt werden.
zur Gestzesinitiative mit Aussöhnungsbegehren
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E-Mail an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 25.04.2011

----- Original Message -----
From: basler-photography & models
To: bundestag@kristinaschroeder.de
Sent: Monday, April 25, 2011 12:46 PM
Subject: Leid der Heimkinder Ostdeutschlands


Sehr geehrte Frau Ministerin Schröder, habe im Internet einen Artikel gefunden, der auf die Belange ehemaliger Heimkinder Ostdeutschlands abzielte, und aus dem hervorgeht, dass Sie es begrüßen, dass sich Abgeordnete Ostdeutschlands dafür stark machen. Ich möchte in diesem Zusammenhang auf meine Websiten www.sed-opfer.byme-magazin.de und www.bgh.byme-magazin.de aufmerksam machen, die Ihnen aufzeigen werden, in welch katastrophaler rechtlichen Situation sich ehemalige Minderjährige SED-Opfer heute befinden. Ich hatte einen Gesetzentwurf an alle Parteivorstände entsant. Auch an den Ihrigen. Bislang reagierte, zu meinen bedauern, ausgerechnet die DIE LINKE mit dem Bundestagsmitglied Frau Halina Wawzyniak als erste. Alle zum Thema befindenden Textinhalte finden Sie auf o.g. Websites. Ich würde es begrüßen, wenn ich nicht nur die Reaktion der LINKEN dort veröffentlichen könnte. Ich bitte Sie daher, auf meinen Gesetzentwurf und die Problematik einzugehen und dazu Stellung zu beziehen. Der Gesetzentwurf ging auch an Frau Ministerin Leutheuser-Schnarrenberger, evtl. können Stellungnahmen aus beiden Ministerien abgestimmt werden. Für ihre Initiative dahingehend verbleibe ich dankend in Erwartung, von Ihren Ministerien Post zu erhalten.

Hochachtungsvoll

Robby Basler

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Antwortschreiben der Bundestagsabgeordneten der LINKEN

Halina Wawzyniak Mitglied des Deutschen Bundestages

Betreff: Gesetzesinitiative mit Aussöhnungsbegehren

Sehr geehrter Herr Basler,

ihr Schreiben vom 24.01.2011 wurde an mich weiter gegeben, da ich als Bundestagsabgeordnete dieses Thema bearbeite.                     Zunächst möchte ich darauf aufmerksam machen, dass die Bundestagsfraktion DIE LINKE aufgrund der Geschichte der Partei sich im Bundestag vehement für eine bessere Rehabilitierung der SED-Opfer einsetzt. Wir sind uns unserer Verantwortung diesbezüglich bewusst. Leider wurden unsere Anträge u.a. zur Umwandlung der Beweislast in eine zumindest Beweisvermutung von der Koalition abgelehnt. Auch hatten wir beantragt, Jugentliche die im Zusammenhang mit den Weltfestspielen 1973 wegen “asozialen Verhaltens” verurteilt wurden, zu rehabilitieren. Auch dieser Antrag wurde von der Koalition aus CDU/CSU und FDP abgelehnt. Ihren Vorschlag habe ich mir angesehen und halte diesen für beachtenswert. Ich muss leider gestehen, dass ich das Problem der Minderjährigen SED-Opfer bisher lediglich unter den Blickpunkt der Jugendwerkhöfe und Kinderheime gesehen habe. Ich werde daher ihren weitergehenden Vorschlag aufgreifen und in geeigneter Form in eine parlamentarischen Initiative umsetzen. Über mein weiteres Vorgehen werde ich Sie natürlich informieren. Für Fragen und Anregungen steht Ihnen mein Mitarbeiter Herr XXXXXXXXXX jederzeit gern unter Tel.: XXXXXXXXX oder XXXXXXXXXXXXX @bundestagzur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Halina Wawzyniak

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Öffentliche Einladung vom 09.03.2011                               

Sehr geehrte Vereins- und Verbandsvorsitze,

Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, Kinderheim Treffpunkt e.V., Verein ehemaliger Heimkinder e.V., Initiativgruppe geschlossener Jugendwerkhof Torgau e.V., Verband politisch Verfolgter des Kommunismus e.V., Netzwerk Stasiopfer Selbsthilfe e.V., BSV Bund der Stalinistisch Verfolgter e.V., Bürgerbüro e.V., Hilferufe von drüben e.V., Komitee zur Rehabilitierung der Opfer des Stalinismus, Opfer des Stalinismus Thüringen e. V., UOKG Union der Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft e.V., Forum zur Aufklärung und Erinnerung e.V., Bund der Mitteldeutschen (BMD), Vereinigung der Opfer des Stalinismus, Zentralverband politisch Ostgeschädigter e.V.

Sie erhalten hiermit Post von mir, weil ich glaube, dass Sie Sich für die Belange und Interessen ehemals Minderjähriger Opfer sexueller, politischer oder willkürlicher Gewalt, die den Opfern von staatlicher oder behördlicher Stellen zugeführt wurde, einsetzen.

Um auch künftig den Erfordernissen der Zeit und der anstehenden Aufgaben in der Interessensvertretung dieser Opfergruppe gerecht zu werden, stehen Veränderungen in der politischen und rechtlichen Handhabung bevor.

Der Gesetzgeber hat seit Dezember 2010 diese Opfergruppe bis auf die Opfer sexueller Gewalt, in den Berechtigtenkreis der zu Rehabilitirenden und zu Entschädigenden im StrReha-Gesetz aufgenommen. Das Gesetz ist aus der Sicht der Meisten betroffenen Opfer aber für ehemals Minderjährige Opfer so nicht anwendbar, da es gegen das Grundgesetz verstößt. Die Gründe hierfür werden dargelegt unter: -hier -

Die Rechtslage sieht derzeit so aus, dass wenn das Gesetz nicht innerhalb eines Jahres durch Rechtssatzverfassungsbeschwerde gekippt wird, es künftig rechtskräftig bleibt. Danach ist die Änderung des Gesetzes nur noch Möglich, wenn die Politik diese veranlasst.

Um mit der Politik und der Regierung im Interesser aller Opfer verhandeln zu können, bedarf es für den Verhandlungsführer der Opferseite einer Legitimation. Eine Legitimation kann nur der erhalten, der für alle Opfer dieser Opfergruppe spricht.

Hierfür macht es sich erforderlich, dass die Vereine und Verbände einen gemeinsamen gesamtdeutschen Dachverband gründen, der die gemeinsamen Interessen gegenüber der Regierung verhandeln darf.

Der UOKG Union der Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft e.V., ist bereits eine Union von Vereinen, der jedoch den Opfern der kommunistische Gewaltherrschaft interessentechnisch versiert ist. Da die Westdeutschen Opfer mit dem Kommunismus nicht berührt wurden, bedarf es eben eines neuen gesamtdeutschen Dachverbandes, der sich auch für die Opfer der sexuellen Gewalt einsetzt und dabei die Gruppe der Behinderten mit einschließt.

Ich würde mich freuen, wenn Sie hierfür meine Einladung annehmen.

Opfer Robby Basler

zur Frankfurter Initiative zur Gründung eines...

“Dachverbandes ehemaliger Minderjähriger Opfer sexueller, politischer oder willkürlicher Gewalt von staatlichen oder behördlichen Stellen”

Sehr geehrte Vereinsvorstände, diese Einladung erhalten Sie in den nächsten Tagen, vorausgesetzt ich habe Ihre Adresse.

Für künftig anstehende Aufgaben in politischer und rechtlicher Belange zur Vertretung der Interessen ehemals Minderjähriger Opfer ist es an der Zeit und unumgänglich, sich unter einen Dach zu vereinen. Gemeint ist damit eine Vereinigung, in der alle bisherigen Rechte und Unabhängigkeiten der einzelnen Vereine auch in Zukunft gewahrt bleiben.

Hiermit lade ich Sie recht herzlich zur Frankfurter Initiative zur Gründung eines Dachverbandes nach Frankfurt ein. Das Treffen findet am Sonntag den 29. Mai 2011 ab 13.00 Uhr statt. Die Location wird rechtzeitig bekannt gegeben . Wir bitten um Vorabbekanntgabe bis 15. 05.11, wie viel vertretungsberechtigte Vereinsmitglieder Ihres Vereines anreisen werden.

Tagesordnung:

13.00 Uhr Begrüßung

13.10 Uhr Auslosung eines vorläufigen Schriftführers

13.15 Uhr Aufnahme der Namen der beisitzenden Vereinsvertreter und der Vereinsnamen

14.00 Uhr Abstimmung durch Handzeichen über Tagesordnung. Auswertung der dieser Einladung beigefügten Fragebogen zur Findung der gemeinsamen Interessen.

15.00 Uhr Vorschlagsannahmen zur Durchführbarkeit eines Wahlverfahrens, aus der ein später durch die Vereinsmitglieder zu wählender Vorstand des Dachverbandes hervorgehen soll. Hier kann jeder Verein seine Vorstellung darüber abgeben, wie künftige Wahlen des Vorstandes durchgeführt und aussehen sollen.

18.00 Uhr Die Vereine stimmen darüber ab, welche der Wahlverfahren den Vereinsmitgliedern daheim vorgeschlagen werden. Es werden die drei Wahlverfahren mit den meisten Vereinsstimmen dafür ausgewählt. Daheim können so die Vereinsmitglieder entscheiden, welches Wahlsystem für den eigenen Verein wohl das beste wäre. Jedoch gewinnt das Wahlsystem, welches von den Mitgliedern aus allen Vereinen die meisten stimmen bekommt. Hiervon kann abgewichen werden , wenn alle Teilnehmer sich vorab auf weniger Wahlsysteme einig geworden sind.

18.30 Uhr Terminbestimmung für die Wahl des Wahlverfahrens in den Vereinen und Terminbestimmung für die Wahl des Dachverbandsvorstandes und dessen Sitzes sowie die Terminbestimmung der Vorstellung der dafür vorgesehenen Kandidaten

19.00 Uhr Organisationsbesprechung, wer für diese Wahl welche Aufgaben und evtl. Kosten für Stimmzettel übernehmen kann.

19.30 Uhr Verabschiedung und Unterzeichnung einer Gründungsabsichtserklärung der Teilnehmer

20.00 Uhr Ende und Terminsetzung für die Ausarbeitung des Statutes für den Dachverband im nächsten Treffen

Anbei die zum Termin mitzubringenden: Fragebogen zur Findung gemeinsamer Interessen und das Formular zum Vorschlagen und darlegen eines Wahlverfahrens künftiger Dachverbands-Vorstände, sowie Nachweise der Vertretungsberechtigung und Vereinsregisterauszug Ihres Vereins.

Gastgeber Robby Basler

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Verfassungsbeschwerde als Rechtssatzverfassungsbeschwerde am 24.02.2011 via Einschreiben zum Verfassungsgericht abgeschickt. Den Inhalt und Wortlau entnehmen Sie der Seite www.bgh.byme-magazin.de 

Von den Parteien haben bisher nur die CSU aus Bayern mit ihrem Eingangsbestätigungsschreiben vom 02.02.2011 geantwortet.                                               

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Gesetzesinitiative mit Aussöhnungsbegehren via Briefpost an die CDU, SPD, die Linke, die Grünen, der CSU und die FDP, sowie dem Justizministerium 

Sehr geehrter Parteivorstand der ...,

dies ist ein an Sie und allen anderen Volksparteien gerichteter offener Brief mit folgender Bitte:

Nehmen Sie Sich bitte die Inhalte der Gesetzesinitiative des Verfassers dieses Briefes an, beraten die Inhalte kurz mit Ihren Rechtsberatungen und tauschen dann unverzüglich mit den anderen Parteien ihre Standpunkte zur Sachlage aus, finden einen Konsens und veranlassen das Justizministerium zur Anpassung der Gesetzeslage oder verabschieden gemeinsam ein solches oder ähnliches Gesetz, dass die Belange der Minderjährigen SED-Opfer in Sachen Rehabilitation und Entschädigung, gegenüber der Erwachsenen SED-Opfer-Rehabilitationsrechte vereinfacht.

Der Schwerpunkt liegt hierbei in der Überarbeitung der Gesetze zur Beweispflicht, da das jetzige die Opfer ungleich stellt und somit gegen das Gleichheitsgebot verstößt, sowie dem Schwerpunkt Beweismittel, -hier das bisher von den Gerichten angewendete blinde Vertrauen in Stasi-ähnlichen Jugendhilfeakten der DDR-Jugendhilfen.

In Anbetracht der langen Wartezeit der Opfer auf Verbesserung ihrer rechtlichen Situation, sollte ein Zeitfenster von 6 Monaten, dass für den minimalen Aufwand, der in eine Gesetzesänderung investiert werden müsste, ausreichend sein und genügen. Alles Andere wäre Zeitspielerei.

Da die ehemals Minderjährigen SED-Opfer das schwächste Glied in der Schlange nach dem Anstehen auf Wiedergutmachung und Entschädigung sind, und diese wegen ihres meist schlechten Bildungsstandes zu den letzteren unserer Gesellschaft zählen, ihnen aber trotz ihrer gedemütigten Vergangenheit auferlegt ist, ständige Arbeitsbereitschaft und Mitwirkungspflicht gegenüber den Ämtern Deutschlands zu bekunden, um der Gesellschaft nicht zu schaden, erwarte ich nun Gleiches von Ihnen. Setzen Sie Sich endlich für diesen Teil Ihrer Gesellschaft bzw. Ihrer Bürger ein, zeigen Sie uns jetzt Ihre Arbeitsbereitschaft und Mitwirkungspflicht für das Wohl dieser Gesellschaft.

Dies ist längst kein Begehren irgendwelcher durchgeknallter Schwererziehbarer DDR-Kinder. Das Internet ist voll von Websiten, die seit Jahren auf das Problem hinweisen, deren Inhalte aber offensichtlich an Euch unbemerkt vorüberflogen. Diese Ignoranz über solch wichtiger politischer Themen, wie die der Aussöhnung zwischen Täter und Opfern, wie sie von Euch Vertretern des Volkes derzeit zu Tage getragen wird, enttäuscht das Vertrauen, so dass der Wähler den Glauben in Eure Handlungsfähigkeit nicht zu Unrecht verliert, wenn Ihr den Zustand jetzt nicht ändert. Täter wie Opfer wollen endlich inneren Frieden finden, sorgen Sie jetzt mit der Umsetzung der Gesetzesinitiative dafür.

Anbei der Geestzehnwurf und das Aussöhnungsbegehren. Der Brief ist auf dieser Website veröffentlicht. Sie können gerne dazu Stellung nehmen.
Hochachtungsvoll verbleibt das SED-Opfer                                                                                Robby Basler Frankfurt, den 24.01.2011                                                                       ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

----- Original Message -----
From: "ddr-kinderheimprojekt" <ddr-kinderheimprojekt@uni-jena.de>
To: "basler-photography & models" 
Sent: Monday, January 10, 2011 10:53 AM
Subject: Re: minderjährige sed-opfer


Sehr geehrter Herr Basler,

vielen DAnk für Ihre Nachricht, wir melden uns bald wieder...

mfG

Das Forschungsteam


Zitat von basler-photography & models <basler-photography@online.de>:

> hallo,
> ich habe über den opferverein bürgerbüro e.v. berlin von ihrem
> projekt erfahren. habe soeben ein musterprozess geführt, um zu
> beweisen, wie schlecht die rechtslage der minderjährigen sed-opfer
> heute ist.
> ich habe alles in das netz gestellt.
> das bgh-urteil und vorinstanzen unter www.byme-magazin.de
> die komentare dazu unter www.sed-opfer.byme-magazin.de
>
> über einen gegenseitigen austausch von informationen oder tips,
> welche die rechtslage der opfer verbessern würde, sowie einer
> zusammenarbeit in projekten, würde ich mich freuen.
>
> beste grüße
>
> robby basler
> 069 271 34 731
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This message was sent through https://webmail.uni-jena.de
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Sehr geehrte Frau ,
vielen Dank für das rasche Antworten. Natürlich werde ich mich an Ihrem Projekt beteiligen. Schicken Sie mir Ihren Fragebogen an:

Robby Basler
Gutleutstr. 146
60327 Frankfurt

Der Inhalt Ihres Projektes wird meiner Meinung nach zu Umfangreich sein, um Ihn in Fragebogen zu verpacken. Die Fragen wären dann wohl eher statistischer Art. Ich denke eine Livebefragung der Opfer ist aussagekräftiger. Gerne komme ich nach Berlin und stelle mich dafür zur Verfügung, Ihnen aufzuzeigen, in welchen Situationen sich die ehemals Minderjährigen Opfer heute befinden. Da ich einer der wenigen Opfer bin, die damals über einen gewissen Bildungsgrad verfügten, und ich mich ständig mit dem Thema befasst habe - wie diese Opfer jemals zu Ihren Recht kommen sollen, schätze ich mich dafür als kompetenten Gesprächspartner ein. Den Vorteil den ich besitze, dass noch beide Elternteile leben und ich deren Erfahrungen, Eindrücke und Gefühle in meiner Opfer-Biografie mit einfließen lassen kann, macht es noch glaubwürdiger und realistischer. Daher bin ich an einen Gesprächstermin in Ihrem Haus sehr interessiert.
Eine Zweite Anregung die ich Ihnen anbieten kann ist, meinen damaligen Heimerzieher mit einzuladen, der damals für sein Erzieherstudium meinen Werdegang innerhalb des Wekhofes in seiner Abschlussarbeit dokumentierte. Ich glaube, er besitzt auch noch Gruppenbücher die den Altag im Wekhof der Gruppe festhielten. Hatte zu dem Erzieher nach der Wende ein gutes Verhältnis aufgebaut, jedoch habe ich ihn vor 10 Jahren letztmalig kontaktiert. Würde es es aber gerne versuchen ihn darin einzubeziehen.
Freue mich auf Antwort und verbleibe mit den allerbesten Grüßen

Robby Basler
----- Original Message -----
From: Bürgerbüro
To: 'basler-photography & models'
Sent: Tuesday, January 04, 2011 11:30 AM
Subject: AW: Rehabilitierungsverfahren Minderjähriger SED-Opfer


Sehr geehrter Herr Basler,



vielen Dank, dass Sie sich an das Bürgerbüro gewendet haben. Ebenso danke ich Ihnen für Ihre Informationen. Ich werde mir alles genau durcharbeiten und auch mit meinen Kolleginnen Rücksprache halten, inwiefern wir Sie unterstützen können. Leider kann ich Ihnen momentan keinen Rechtsanwalt empfehlen, aber ich recherchiere.



Gut ist es, soviel wie möglich auf sich aufmerksam zu machen (was Sie ja bereits tun). Ich würde Sie bitten, sich an unserem Projekt zu beteiligen. Wir führen zunächst Befragungen per Fragebogen durch und sind auf der Suche nach möglichst vielen Materialien. Unser Ziel ist es, nicht nur auf die Situation in den verschiedenen Einrichtungen aufmerksam zu machen, sondern gerade auch die derzeitige Situation der ehemaligen Heimkinder zu beschreiben (Gesetzeslage etc.).

Auch die Uni Jena arbeitet an einem solchen Projekt: http://www.tlz.de/startseite/detail/-/specific/Historikerin-zur-Aufarbeitung-der-Geschichte-von-DDR-Heimkindern-2078145504



Sie können selbstverständlich eine Petition beim Bundestag einreichen, allerdings müssen Sie dafür innerhalb der ersten drei Wochen mindestens 50.000 Unterschriften sammeln. Aus diesem Grund sollte dieser Schritt sehr gut geplant sein, um möglichst erfolgreich zu sein. Gerne können Sie uns auch über Ihr weiteres Vorgehen informieren.



Wenn Sie sich an unserem Projekt beteiligen wollten, schicke ich Ihnen den Fragebogen zu. Dafür benötige ich noch Ihre Postadresse.

Ansonsten werde ich mich nach gründlicher Durchsicht Ihrer Dokumente bei Ihnen melden.



Mit freundlichen Grüßen 
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Bürgerbüro e.V. -

Verein zur Aufarbeitung von Folgeschäden der SED-Diktatur



Bernauer Straße 111

13355 Berlin

Tel: 030 - 463 48 06

Fax:030 - 463 57 18

E-Mail: info@buergerbuero-berlin.de

www.buergerbuero-berlin.de



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Von: basler-photography & models [mailto:]
Gesendet: Montag, 3. Januar 2011 18:30
An: info@buergerbuero-berlin.de
Betreff: Rehabilitierungsverfahren Minderjähriger SED-Opfer



Hallo,

habe erfahren, dass Sie sich für SED-Opfer einsetzen möchten, die damals in Jugendwerkhöfe eingewiesen wurden.

Diesbezüglich habe ich soeben ein Musterprozess geführt.

Vom Antrag bis zum BGH-Urteil ist alles auf der Homepage www.byme-magazin.de veröffentlicht.

Mein Ziel war es aufzuzeigen, dass die Bundesdeutschen Gerichte den Stasi-ähnlichen Jugendhilfeakten blind vertrauen, obwohl noch nach 1990 an den Akten manipuliert worden ist. Desweiteren galt aufzuzeigen, das durch die Beweispflicht der damals Minderjährigen Opfer die Stellung gegenüber den damal Erwachsenen Opfern ungleich ist, weil Minderjährige nicht in der Lage waren, sich Beweismittel zu beschaffen, die in der heutigen Zeit rechtskräftig wären. Minderjährige SED-Opfern steht daher besonderer Rechtsschutz zu. Ihnen muss die Beweispflicht erlassen werden. Jugendhilfeakten dürfen nur in Zusammenhang mit Zeugenaussagen in der Urteilsfindung einfließen.

Über eine gegenseitige Unterstützung oder Zusammenarbeit würde ich mich freuen.

Die nächsten Schritte sind der Vortrag als Petition beim Bundestag, der Gang zum Europäischen Gerichtshof und als Verfassungsklage.

Wenn Sie gute kostengünstige Anwälte kennen, die sich mit der Materie auskennen, freue ich mich über jeden Kontakt.

Mit den allerbesten Grüßen

Robby Basler

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Das dachte sich ein ehemaliges Heimkind, dass Opfer von Menschenrechtsverbrechen fehlgeleiteter Heimerziehung ist.

In einen Schreiben an den Vorstand der Frankfurter Börse AG unterbreitet das Opfer Robby B. aus Frankfurt am Main den Vorschlag, dass an der Börse zeichnende Unternehmen eine Selbstauskunft darüber abgeben sollen, ob sie zu bundesdeutschen Zeiten Heimkinder in Zwangsarbeit ausbeuteten. Das Heimkind glaubt, nur so können Aktionäre das Risiko von Verlust ausschließen, wenn die Gesetzeslage aufgrund des großen gesellschaftlichen Druckes in Deutschland sich so wandelt, dass die Unternehmen Entschädigung an die Opfer zahlen müssen. “Die Aktionäre wissen doch derzeit überhaupt nicht, welche Unternehmen Kinder ausbeuteten“, so das Opfer.

“In der Bundesrepublik gab es mehrer hunderttausend Kinderzwangsarbeiter, die nicht unwesentlich zum Wirtschaftswunder Deutschland beitrugen” erklärte das Opfer weiter. Da bereits Verfassungsbeschwerden vor dem Verfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, Anzeigen gegen die damals zuständigen Ministerien gestellt wurden und auch die Deutsche Bundesbank prüfen müsse, ob sie aus der Verwaltung und Vermehrung der Gewinne aus Steuereinnahmen und Verzinsungen der Zwangsarbeit, sich nicht mitschuldig macht, ist ein rechtliches Umdenken durchaus denkbar. “8 Milliarden Euro unrechten Staatsvermögen´s seien schließlich kein Klax“, so dass Opfer.

Durch diese Unwissenheit, ob in ihren Aktien Gewinne von Kinderzwangsarbeit enthalten sind, laufen die Aktionäre Gefahr, Verlust machen zu können. Ohnehin glaubt das Opfer, dass es ein Imagegewinn für die Frankfurter Börse wäre, wenn die Welt erfahren würde, dass die Börse Kinderzwangsarbeit ächtet und deutsche Unternehmen, die an der Börse zeichnen, zur Selbstauskunft aufforderte, ob sie Kinder durch Zwangsarbeit ausbeutete.

Wer sich für das Thema der Heimkinderentschädigung interessiert, kann sich gerne über die Homepage www.demo.byme-magazin.de/10.html des Vereins, in dem das Opfer Mitglied ist, sich belesen. /Robby Basler

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Heimkind fordert von Bundesbank 8 Milliarden Euro

unrechten Staatsvermögens!  vom 11.07.2012


In Bezug auf die jüngst von der Bundesregierung getroffenen Entscheidung, einen 40 Millionen Euro ausgestatteten Hilfsfonds für das Abmildern von Folgeschäden fehlgeleiteter Heimerziehung den ostdeutschen Opfern zur Verfügung zu stellen, fordert ein Heimkind aus Protest gegen diesen beschlossenen Hilfsfonds nun die Deutsche Bundesbank auf, ca. 8 Milliarden Euro aus der Verwaltung des Staatsvermögens herauszugeben, um damit Opfer richtig entschädigen zu können.

Das Heimkind ist der Auffassung, dass der Staat aus Steuereinnahmen aus Zwangsarbeit der Heimkinder west, bis Ende der siebziger Jahre ca. 1 Milliarde Euro eingenommen haben dürfte, und dieser Betrag aus Verzinsung weitere Gewinne von 7 Milliarden Euro bis heute dem Staat zu Unrecht eingebracht haben wird. Seiner Meinung verstieß die Zwangsarbeit der Kinder gegen das Menschenrecht, da für die Zwangsarbeit Bildung vorenthalten wurde. Den ehemals minderjährigen Opfern von Menschenrechtsverbrechen stehen seiner Meinung nach ein Rechtsanspruch aus Artikel 39 der Konvention der Rechte der Kinder zu.

Dort heißt es, dass Minderjährigen Opfern von Menschenrechtsverbrechen die Wiedereingliederung in die Gesellschaft zusteht, in einem Umfeld, dass es dem Opfer ermöglicht, die Würde zurückzuerlangen. Unter Würdeerlangung versteht das Opfer, den durch die Bildungsvorenthaltung entstandenen Nachteil, hier die Differenz zu den Verdiensten der deutschen Arbeitnehmer, ausgeglichen zu bekommen.

Da die Bundesregierung hierfür nur einen willkürlichen, freiwilligen Fonds den Opfern in Aussicht stellt, in dem die Opfer keinen Rechtsanspruch erlangen, legte gleiches Heimkind Verfassungsbeschwerde ein, da Willkürlichkeit nicht Vorrang vor Rechtstaatlichkeit haben darf. Bei bekannt werden von Menschenrechtsverbrechen hätte der Bundestag vorrangig die Rechtsstaatlichkeit sichern müssen, in dem sie den Gesetzanspruch auf Artikel 39 der Konvention der Rechte der Kinder innerstaatlich per Rechtssetzungsauftrag umsetzt. Hier befindet sich nach Meinung des Opfers der Staat nun in Verzug.

Da die Bundesbank als vom Staat unabhängige Institution tätig ist, könnte sie sich bei Verwaltung und Vermehrung der Beihilfe des Menschenrechtsverbrechens schuldig machen, so das Heimkind. “Ich möchte nicht um eine Hilfe bitten müssen wie auf einem Sozialamt, mich auch nicht noch einmal bücken müssen, sondern aufrecht meine Rechte einfordern können. Dafür benötigen wir ein Gesetz für ehemals minderjähriger Opfer von Menschenrechtsverbrechen, dass die Normen des Artikels 39 der KRK erfüllt.“

Die Verfassungsbeschwerde und das Aufforderungsschreiben an die Bundesbank können als PDF- Dateien unter www.demo.byme-magazin.de/10.html eingesehen werden. /Robby Basler _____________________________________________________________________________________________________________________________